Ersatzkasse UVG
Organisation und Ziele der Ersatzkasse UVG
- Die Ersatzkasse UVG wurde von allen Versicherer nach Artikel 68 UVG in Form einer Stiftung errichtet.
- Der Stiftungsrat ist paritätisch aus Vertretern der Versicherer und den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammengesetzt. Die Stiftungsurkunde und die Reglemente bedürfen der Genehmigung des Bundesrates.
- Die Ersatzkasse UVG verfolgt ein übergeordnetes Ziel: Den Schutz aller Arbeitnehmenden im Sinne der obligatorischen Unfallversicherung.
Hauptaufgaben der Ersatzkasse UVG
- Die Ersatzkasse UVG erbringt die gesetzlichen Versicherungsleistungen an verunfallte Arbeitnehmer, für deren Versicherung nicht die SUVA zuständig ist und die von ihrem Arbeitgeber nicht versichert worden sind.
- Die Ersatzkasse UVG zieht von säumigen Arbeitgebern die geschuldeten Ersatzprämien ein. Sie trägt auch die Kosten für die gesetzlichen Leistungen eines Versicherers nach Artikel 68 UVG, welcher zahlungsunfähig geworden ist.
- Die Ersatzkasse UVG weist Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach erfolgter Mahnung nicht versichert haben, oder die keinen Versicherer gefunden haben, einem Versicherer zu.
- Die Ersatzkasse UVG prüft und setzt das Notstandsabkommen um.
- Der Bundesrat kann der Ersatzkasse UVG auch Aufgaben übertragen, die nicht in den Tätigkeitsbereich der anderen Versicherer fallen.
Kontakt
Ersatzkasse UVG
Richtiplatz 1
8304 Wallisellen
Tel. 058 358 05 70
info@ersatzkasse.ch