Haben Sie festgestellt, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum keine UVG-Versicherung für Ihre Mitarbeitenden abgeschlossen haben?
Mit dem Formular "Selbstdeklaration" können Sie die versäumte Versicherungszeit (die Säumnisdauer ist der Zeitraum zwischen dem Beginn der versäumten Versicherungspflicht und dem Abschluss des neues Versicherungsvertrags oder dem Ende der Versicherungspflicht) nachträglich melden.
Diese Meldung ist nur möglich, wenn sich während der Säumnisdauer kein Unfall ereignet hat. Ansonsten nutzen Sie bitte unser Formular für die Unfallmeldung.
Zur UnfallmeldungNach Einreichung der Selbstdeklaration und der erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen eine Prämienrechnung zu. Gleichzeitig verzichten wir auf eine Strafanzeige infolge Verletzung Ihrer Melde- und Versicherungspflichten gemäss UVG.