Die zuständigen Behörden melden der Ersatzkasse UVG Arbeitgeber, bei denen nicht abschliessend geklärt werden konnte, ob sie das Personal gegen die Folgen von Unfall gemäss UVG versichert haben. Die Ersatzkasse UVG hat den gesetzlichen Auftrag abzuklären, ob eine Unfallversicherung gemäss UVG abgeschlossen wurde.
Fehlender Versicherungsnachweis im "Vereinfachten Abrechnungsverfahren" (VA):
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren (VA) ist für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten häufig vorkommen gedacht.
Wenn bei der Durchführung dieses Verfahrens festgestellt wird, dass kein ausreichender Nachweis über eine bestehende Unfallversicherung vorliegt, wird dies der Ersatzkasse UVG gemeldet. Die Ersatzkasse hat dann die Aufgabe, zu überprüfen, ob tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen wurde und diese den vollständigen Anstellungszeitraum des Personals abdeckt, oder Handlungsbedarf besteht.
Fehlender Versicherungsnachweis bei Lohndeklaration an die Ausgleichskasse als "Verdachtsmeldung" (VM):
Arbeitgeber (Unternehmen) sind verpflichtet, ihre Löhne bei der Ausgleichskasse zu deklarieren. Im Rahmen dieser Deklaration muss auch ein Nachweis über die Unfallversicherung erbracht werden.
Wenn die Ausgleichskasse bei der Überprüfung der Lohndeklarationen Unregelmässigkeiten oder das Fehlen eines Versicherungsnachweises feststellt, wird dies als Verdachtsmeldung an die Ersatzkasse UVG weitergeleitet. Die Ersatzkasse klärt ab, ob eine Unfallversicherungsdeckung besteht und diese den vollständigen Anstellungszeitraum des Personals abdeckt, oder weiterer Handlungsbedarf besteht.
Meldungen basierend auf dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA):
Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit zielt darauf ab, illegale Arbeitsverhältnisse zu verhindern und sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, einschliesslich der Versicherungspflichten.
Wenn im Rahmen der Überwachung und Bekämpfung von Schwarzarbeit festgestellt wird, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden nicht gesetzeskonform gegen Unfälle versichert haben, wird dies der Ersatzkasse UVG gemeldet. Die Ersatzkasse überprüft dann, ob eine Versicherung abgeschlossen wurde und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Durch die Bearbeitung dieser Meldungen trägt die Ersatzkasse UVG wesentlich dazu bei, dass alle Arbeitnehmer in der Schweiz den notwendigen Versicherungsschutz gegen Unfälle erhalten.